Sichere Maschinen in Europa sind das Ziel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). In dieser Richtlinie werden die grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen definiert und Anforderungen an Dokumentation und Kennzeichnung von Maschinen festgelegt. Durch das Anbringen des bekannten CE-Zeichens wird die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dokumentiert. Damit können diese Maschinen in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Maschinensicherheit
Leistungen
Die TÜV Thüringen Schweiz AG als Partner der Benannte Stelle CE0090 gemäß europäischer Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterstützt Sie beim rechtskonformen Inverkehrbringen und Betreiben Ihrer Maschinen:
- Risikobeurteilung zur Ermittlung der für eine Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Konformitätsbewertungen von:
- im Anhang IV aufgeführten Maschinen
- nicht im Anhang IV aufgeführten Maschinen, (Fördermaschinen, Krane, Hebezeuge, Anschlagmittel oder Produktionslinien- und Verpackungsmaschinen)
- EG-Baumusterprüfung:
- für Hebebühnen für Fahrzeuge (Anhang IV, Nr. 16)
- für Maschinen zum Heben von Personen (Anhang IV, Nr. 17)
- Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen (Anhang IV, Nr. 21)
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrenanalysen und Risikobewertung
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Unterstützung bei der Inverkehrbringung
Geltungsbereich Maschinenrichtlinien
- Maschinen
- Auswechselbare Ausrüstungen (Werkzeuge)
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- Abnehmbare Gelenkwellen
- Unvollständige Maschinen (Vorrichtungen)
Vorteile praxisorientierter Lösungen
- Kosteneinsparung durch Vermeiden von Fehlentwicklungen und Erkennen von Verbesserungspotenzial
- Umfassende Qualitätssicherung bei Ihren Maschinen und dadurch Minderung des Haftungsrisikos
- Verringerung des Haftungsrisikos durch zuverlässige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
- Verbesserung der Marktposition durch neutrale Prüfung und Kennzeichnung
- Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.