Instandsetzungen / Änderungen

Planungs- und Ausführungsüberwachung

Die TÜV Thüringen Schweiz AG führt alle erforderlichen Prüfungen bei Instandsetzungen und Änderungen durch die nach heutigem Stand der Technik und aktuellen Regelwerken erforderlich sind.

Der EKAS Richtlinie 6516 Punkt 10 (EKAS pdf-download) entsprechend sind Betreiber von Druckgeräteanlagen verpflichtet, Planung, Durchführung und Prüfergebnisse zu dokumentieren. Die TÜV Thüringen Schweiz AG unterstützt Sie mit seinen Prüftätigkeiten in allen Phasen. Damit wird der Nachweis erbracht, dass die geltenden technischen Standards entsprechend der Risikoeinschätzung umsetzt wurden. Unabhängig davon, ob es sich um ein drucktragendes Bauteil (drucktragende Wandung) oder eine funktionale Sicherheitseinrichtung (z.bsp. Kessel-/ Brennersteuerung) handelt.

Die Sachverständigen der TÜV Thüringen Schweiz AG unterstützen Sie prüfungsbegleitend und dokumentieren die Ergebnisse der Prüfungen so, dass Sie jederzeit auskunftsfähig sind. Wir übernehmen für Sie auch die nach DGVV Art. 15 vorgeschriebene Meldung der Instandsetzung / Änderung um allen gesetzlich geforderten Ansprüchen gerecht zu werden.

In diesem Flyer haben wir unsere Dienstleistungen für Sie zusammengefasst.

Bei Fragen wenden sie sich an unseren Fachspezialisten Ch. Mikusky:

Kontaktdaten:
ch.mikusky@tuev-thueringen.ch

Mobil +41 79 750 25 98