Druckgeräterichtlinie (PED / DGV)

Baugruppenkonformität

Das in der EU und der Schweiz als „Druckgeräterichtlinie (DGRL)“ bekannte Regelwerk zum Inverkehrbringen von Druckgeräten, ist in der Schweiz als SR 930.114 (DGV) in nationales Recht überführt worden.
Damit ist die 2014/68/EUengl. Pressure Equipment Directive (PED), in der Schweiz verbindlich anwendbar.

Wer demnach Druckgeräte herstellt und in der Schweiz oder in einem Land der europäischen Union in Verkehr bringen möchte, benötigt dazu eine Konformitätsbescheinigung, die durch eine Benannte Stelle ausgestellt wird.

Für Baugruppen, die für die eigene Verwendung vorgesehen sind, sind die Ausführungen in der PED Art. 2 Ziff. 18 etwas konkreter ausgeführt als bisher. In der EU nimmt daher die Bedeutung der Baugruppenkonformität zu. Für die Schweiz ändert sich dahingehend nichts. Schon vor der Umsetzung der neuen PED / DGV war die Errichtung von Baugruppen für den gewerblichen Eigengebrauch dem Inverkehrbringen gleichgestellt. Das wird im Übrigen auch durch das PrSG in Art. 2 Abs. 3 Bst. a festgelegt.

Die TÜV Thüringen Schweiz AG unterstützt Sie bei der Lösung dieser und vieler anderer Fragen zur Druckgeräteverordnung/Druckgeräte – Richtlinie. 

Bei folgenden Druckgeräten bzw. Ausrüstungsteilen ist dies der Fall:

  • Dampfkessel oder Dampfkessel-Baugruppen,
  • Druckbehälter oder Druckbehälter-Anlagen (Baugruppen), ggf. können diese auch unter die Europäische Richtlinien für einfache Druckbehälter (2009/105/EG) fallen,
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion oder Ausrüstungsteile mit einer Betriebsfunktion (z.B. Unterbrechung, Regelung der Brennstoffzufuhr)

Angebote der Benannten Stelle Druckgeräte CE 0090

Die TÜV Thüringen Schweiz AG als Partner der Benannten Stelle CE0090 bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum zur Konformitätsbewertung ihrer Druckgeräte an. Die Angebote basieren auf dem Expertenwissen der Sachverständigen und umfassen:

  • Entwurfsprüfungen nach den Druckgeräterichtlinien (2014/68/EU, 87/404/EWG) unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Regelwerke
  • Baumusterprüfungen
  • Bau- und Fertigungsüberwachung
  • Abnahmeprüfung beim Hersteller
  • Betreuung von Großprojekten/ Baugruppen
  • Prüfung und Zertifizierung von Fügepersonal und Personal für zerstörungsfreie Werkstoffprüfverfahren auf Basis der Richtlinie 2014/68/EU
  • Begutachtung, Zertifizierung und Überwachung von QS-Systemen nach Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU)
  • die Prüfung und Zertifizierung von Werkstoffen und Fertigungsverfahren auf Basis der Richtlinie 2014/68/EU.